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Wirtschaftliches Eigentum von Sicherungsaktien

Wirtschaftliches Eigentum von Sicherungsaktien Im Streitfall hatte die Klägerin mit ihrer Bank zeit- und betragsgleiche, gegenläufige Wertpapierpensions- und Wertpapierdarlehensgeschäfte abgeschlossen. Für die Dauer der Wertpapierdarlehen erhielt sie als Sicherheit börsennotierte

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