Finanzamt muss Inhalte anonymer Anzeigen nicht offenlegen
Finanzamt muss Inhalte anonymer Anzeigen nicht offenlegen Der Bundesfinanzhof entschied, dass ein Steuerpflichtiger im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangenen Anzeige hat, die ihm steuerliches Fehlverhalten