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Änderung der Kassensicherungsverordnung

Das Bundesministerium der Finanzen hält eine zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung für nötig. Im Nachgang zur Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung hätten sich Klarstellungsbedarf sowie weiterer redaktioneller Änderungsbedarf ergeben.

Für Einzelhandel, Bäckereien und Gastronomie in Aachen können Änderungen oder Klarstellungen schnell Handlungsbedarf auslösen. Wir sagen Ihnen, welche Anpassungen an TSE, Kassen-Software oder Belegausgabe sinnvoll sind – pragmatisch und prüfungssicher.