Änderung der Kassensicherungsverordnung
Das Bundesministerium der Finanzen hält eine zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung für nötig. Im Nachgang zur Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung hätten sich Klarstellungsbedarf sowie weiterer redaktioneller Änderungsbedarf ergeben.
Für Einzelhandel, Bäckereien und Gastronomie in Aachen können Änderungen oder Klarstellungen schnell Handlungsbedarf auslösen. Wir sagen Ihnen, welche Anpassungen an TSE, Kassen-Software oder Belegausgabe sinnvoll sind – pragmatisch und prüfungssicher.
Hinweis
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat nach eigener Aussage die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen, „weil es sich bei der Zulässigkeit einer kommunalen Wasserverbrauchssteuer um eine grundlegende Frage handelt, die von der Rechtsprechung noch nicht entschieden worden ist“. Geht das Land Hessen nicht in Berufung, können die Stadtverordneten entscheiden, ab wann der „Wassercent“ erhoben wird.