Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2024
Seit Ausbruch der Corona-Krise wurden die Abgabetermine für die Einkommensteuererklärungen der letzten Jahre durch die Finanzverwaltung verlängert. Für die Einkommensteuererklärung 2024 gelten letztmalig verlängerte, jedoch kürzere Abgabefristen als im letzten Jahr. Nicht beratene Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen, müssen diese bis spätestens 31.07.2025 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt einreichen. Bei der Abgabe über einen Steuerberater verlängert sich die Frist für die Einkommensteuererklärung 2024 bis zum 30.04.2026 (Beraterprivileg). Die verlängerte Abgabefrist bis zum 30.04.2026 gilt für Steuerpflichtige jedoch nur im Zusammenhang mit einem bestehenden Auftrag – eine Vollmacht allein genügt nicht.
Hinweis für Steuerpflichtige in Aachen:
Auch für Bürgerinnen und Bürger in Aachen gelten die genannten Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024. Wer in Eigenregie tätig wird, muss seine Erklärung bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt Aachen einreichen. Nutzen Sie die Unterstützung durch unser Team der Steuerkanzlei Wurdack, verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum 30. April 2026 – vorausgesetzt, ein aktiver Beratungsauftrag liegt vor. Wir beraten Sie gern persönlich in Aachen und sorgen dafür, dass Sie alle Fristen sicher einhalten.