„Wassercent“: Wasserverbrauchssteuer rechtlich nicht zu beanstanden
„Wassercent“: Wasserverbrauchssteuer rechtlich nicht zu beanstanden Die Stadt Wiesbaden darf den „Wassercent“ – eine Extrasteuer – einführen. Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) hatte der Stadt