Außenprüfung: E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
Außenprüfung: E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe Der Bundesfinanzhof entschied, dass E-Mails mit Steuerbezug den Außenprüfern des Finanzamts als „Handels- und Geschäftsbriefe“ vorgelegt werden müssen, nicht jedoch ein extra zu